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Lauterbachs Pläne zur Reform des Rettungswesens

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Rettungsdienste sind oft überlastet – und eine Klinik ist für Notfallpatienten auch nicht immer die beste Anlaufstelle. Nun liegen Vorschläge für eine Generalüberholung der Rettungsdienste auf dem Tisch.

Rettungsdienst am Limit: Mit durchgreifenden Änderungen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Rettungsdienste in Deutschland stärken. Patientinnen und Patienten sollen seltener in die Notaufnahme kommen, aber unterm Strich trotzdem besser versorgt werden. Dazu stellte Lauterbach am Donnerstag in Berlin Reformvorschläge einer Regierungskommission vor, die bereits zentrale Punkte der geplanten Klinikreform empfohlen hatte. „Auch die Rettungsdienste brauchen eine Rettung“, sagte Lauterbach. „Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“

Die Vorschläge würden nun in Eckpunkte der Regierung einfließen, kündigte Lauterbach an. Parallel dazu werde die eigentliche Klinikreform vorangetrieben, die durch eine andere Klinikfinanzierung Schließungen der unter Finanzdruck stehenden Kliniken möglichst abwehren solle.

Probleme mit der 112:

Bereits vor Monaten warnten Vertreter der Rettungsdienste, diese stünden vor einem Kollaps. Die Arbeitsbelastung ist demnach hoch, die Abwanderung von Personal auch. Viele im Rettungswagen transportierte Patientinnen und Patienten gehörten eigentlich nicht in die Notaufnahme, sondern etwa zum Hausarzt. Viele wählten die 112 „aus Hilflosigkeit“, sagte der Ärztlichen Leiter der Notaufnahme am Charité Campus Benjamin Franklin, Rajan Somasundaram. Sie wüssten nicht, wen sie sonst erreichen könnten. Die Ausgaben der Krankenkassen für den Rettungsdienst sind dabei 2022 auf eine Rekordsumme von 8,4 Milliarden Euro gestiegen.

Direkte Fahrt in die Klinik:

Dazu kommt ein „Fehlanreizsystem“, wie die Regierungskommission feststellt. Weil das Gesetz nur Anspruch auf Fahrtkosten vorsieht, geht es in aller Regel direkt in die Klinik – „auch dann, wenn eine Vor-Ort-Behandlung möglicherweise ausreichend gewesen wäre“. Auch der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte: „Oft wäre es medizinisch stattdessen sinnvoller, Notfallpatienten durch spezialisiertes Rettungsdienstpersonal oder per Telemedizin ohne einen Transport ins Krankenhaus zu beraten und zu behandeln.“ Lauterbach sagte, es solle statt Krankentransporten in die Notaufnahme mehr „Vor-Ort-Versorgung“ geben. „Das kann eine pflegerische Versorgung sein, es kann eine psychiatrische Versorgung sein, es kann sogar eine palliative Versorgung sein.“

Flickenteppich Rettungsdienst:

Geregelt ist der Bereich durch 16 unterschiedliche Landesgesetze, Träger sind in aller Regel Landkreise und Städte. So gibt es 300 eigenständige Rettungsdienstbereiche und über 200 Notfallleitstellen in Deutschland. „Es gibt eine unübersichtliche Gleichzeitigkeit von Unter-, Über- und Fehlversorgung, dass kostet inzwischen nicht nur über acht Milliarden Euro im Jahr, sondern schlimmstenfalls sogar Menschenleben“, sagte der Grünen-Experte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. Organisation und Struktur des Rettungsdienstes gleiche einem Flickenteppich.

Einheitliche Standards und Strukturen:

Die Kommission schlägt nun Änderungen bei Gesetzen und Strukturen vor. So soll etwa die Notfallversorgung vor Ort als Teil eines neuen eigenständigen Leistungsanspruchs im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden. Es soll einheitliche Vorgaben und Standards etwa für eine Mindestausstattung mit Personal und Qualifikation geben. Denn bestehende Qualitätsdefizite seien «nicht akzeptabel», wie Lauterbach sagte. Auch die Vergütung soll einheitlicher werden und sich in einen Teil zum Vorhalten und einen für die Leistungen aufteilen. Eine Konzentration soll es bei den Leitstellen geben, so dass auf rund eine Million Einwohner künftig eine Leitstelle kommen soll.

Steuerung der Patienten:

Bereits im Februar hatten die Regierungsberater neue integrierte Leitstellen vorgeschlagen: Hilfesuchende, die sich im Notfall an den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 oder an den kassenärztlichen Notdienst unter der 116117 wenden, sollen dort eine Einschätzung bekommen. Dort soll entschieden werden, ob ein Rettungswagen gerufen wird oder die Hilfesuchenden etwa zu einer Praxis oder in eine Klinik vermittelt werden. Lauterbach sagt, die Reformen bei Not- und Rettungsdiensten solle bewirken, dass Patienten, die ins Krankenhaus müssten, auch in das richtige Krankenhaus gebracht würden.

Mehr Befugnisse für Notfallsanitäter:

Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sollen den Vorschlägen zufolge künftig stärker qualifiziert werden und dann mehr tun dürfen. So sollen sie künftig auch Betäubungsmittel und andere Medikamente geben oder weitere kleinere Behandlungen vor Ort vornehmen dürfen. Notärzte sollen dann dagegen vor allem noch in besonders komplexen Fällen und überwiegend per Rettungshubschrauber oder telemedizinisch eingesetzt werden.

Luftrettung und Erste Hilfe:

Um die Versorgung im Notfall auf dem Land zu erhalten, empfiehlt die Regierungskommission dort einen Ausbau für Landemöglichkeiten für die Luftrettung. Gestärkt werden soll die Erste Hilfe: So soll laut den Experten in den Schulen und am Arbeitsplatz verpflichtende Ausbildung zur Ersten Hilfe eingeführt werden. Flächendeckend sollen auch Ersthelfer-Apps zum Einsatz kommen: Sind freiwillige Ersthelfer nahe einem Einsatzort, werden sie per App von den Rettungsstellen um Mithilfe gebeten. Flächendeckend sollen zudem öffentlich zugängliche Defibrillatoren zur Wiederbelebung nach Herzstillstand aufgestellt werden.

Vorschläge erhalten Zuspruch der Kassen

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, lobt die Vorschläge der Kommission. Sie würden die richtigen Themen aufgreifen und könnten die Qualität des Rettungsdienstes „entscheidend verbessern“. Auch begrüßt die AOK ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, ein digitales Echtzeit-Register über die vorhandenen Ressourcen im Rettungswesen aufzubauen und auch hier einheitliche Standards für das gesamte Bundesgebiet zu schaffen. „Bei der Finanzierung des Rettungsdienstes darf es aber am Ende nicht wieder darauf hinauslaufen, dass Kosten originärer Aufgaben von Ländern und Kommunen in Richtung der gesetzlichen Krankenversicherung verschoben werden“, schränkt Hoyer ein.

Auch der GKV-Spitzenverband sieht in den Reformplänen einen „guten Aufschlag“, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und um „nachhaltig wirtschaftlicher“ zu werden. Die angestrebte Trennung der Finanzierung der Notfallversorgung vor Ort und des Transportes ins Krankenhaus sei richtig, um die Notaufnahmen von weniger schweren Notfällen zu entlasten. Der Vorschlag, die Betriebskosten des Rettungsdienstes in leistungsbezogene Finanzierung und Vorhaltefinanzierung aufzuteilen, entspricht nach Ansicht der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland den aktuell ausgearbeiteten Vorschlägen zur Krankenhausreform. Bedingungen für eine Vorhaltefinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung sind aber Mindestanforderungen, zum Beispiel an die Qualität der Leitstellen und die Größe ihres Versorgungsgebietes. „Insbesondere zu begrüßen ist, dass die Krankenkassen zukünftig an der Verhandlung der Entgelte beteiligt werden sollen“, erklärt Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis.

Der Beitrag Lauterbachs Pläne zur Reform des Rettungswesens erschien zuerst auf Biermann Medizin.

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