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In der Kernfrage des Verfahrens geht es also um die Abgrenzung von arzneimittel- und apothekenbezogener Werbung. Sieht der EuGH die Doc-Morris-Werbung als arzneimittelbezogen, so müsste er aufgrund seiner bisherigen Richtlinie die Werbung für Rx-Boni komplett verbieten. Jedoch wurde laut Beobachtern anhand der richterlichen Fragen deutlich, dass noch eine Vielzahl von Details zu klären ist. Letztlich ist es Aufgabe des EuGH hier Klarheit zu schaffen. Wie genau das aussehen wird, bleibt abzuwarten. Die Schlussanträge des Generalanwalts werden für den 17. Oktober erwartet. Anhand von Schlussanträgen lässt sich oftmals bereits ein Tenor ablesen, in welche Richtung der EuGH entscheiden wird.

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