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Ärztetag beschließt strengere Regeln für Fortbildungs-Sponsoring

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Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz hat strengere Regeln für das Sponsoring ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen beschlossen. Demnach müssen nicht nur die Inhalte frei von wirtschaftlichem Interesse sein, sondern es muss ausgeschlossen werden, dass Ärzte in ihrer unabhängigen Entscheidung beeinflusst werden.

In der überarbeiteten (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) sollen nun bei den Anerkennungskriterien für ärztliche Fortbildungsveranstaltungen stärker die Gebote von Neutralität, Transparenz und Unabhängigkeit zum Tragen kommen. Es habe sich gezeigt, dass die bisherige Fassung der MFBO nicht mehr ausreicht, um dauerhaft die Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang sicherzustellen, begründete der Ärztetag die Initiative.

So greife die bisherige Formulierung, wonach die Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen, vor allem in der Interpretation einiger erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte zu kurz. Aus Sicht der Abgeordneten geht es nicht allein darum, dass die einzelnen Inhalte einer Fortbildungsveranstaltung frei von wirtschaftlichem Interesse sind. Vielmehr müsse aus Gründen des Patientenschutzes auch ausgeschlossen werden, dass Ärzte im Rahmen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf andere Weise dahingehend beeinflusst werden, dass sie die Behandlung ihrer Patienten nicht mehr allein an medizinischen Kriterien ausrichten.

In der MFBO heißt es nun konkret: „Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.“

Die überarbeitete MFBO stellt zudem das Erfordernis auf, dass in solchen Fortbildungen die vorhandene Evidenz dargestellt werden. Dazu gehören insbesondere die Bewertung in Leitlinien, etwa der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, und die Nutzenbewertung durch unabhängige Institute wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.  

Nach ihrer Umsetzung durch die (Landes-)Ärztekammern werden die neuen Regeln verbindliches Recht.

(Bundesärztekammer/ms)

Bundesärztekammer, 10.05.2024

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