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Finanzierungsverhandlungen enden mit einem Plus von fast vier Prozent

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Die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 sind gestern mit einer Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) in Berlin zu Ende gegangen. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten einen Vorschlag des Schlichters. Im Vorfeld hatten beide Seiten den EBA angerufen.

„Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. 

In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet der Anstieg um 3,85 Prozent ein Plus von rund 1,6 Milliarden Euro (1,8 Milliarden Euro laut GKV-Spitzenverband). Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.

Gemeinsam mit Dr. Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob Gassen hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.

KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen speziellen Hygieneaufwands beim ambulanten Operieren im Bewertungsausschuss von KBV und GKV gesondert verhandelt werden.

„Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt”, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“

Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, 13.09.2023

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