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DigiG: Ärzteschaft vermisst notwendige Unterstützung

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Im Juli hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) vorgelegt, am 1. August folgte die Anhörung der Verbände. Vertreter von Ärzteschaft und Krankenkassen melden sich zu Wort.

So vermisst etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Unterstützung der niedergelassenen Ärzte. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erklärte anlässlich der Anhörung: „Wir vermissen im Referentenentwurf die notwendige Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Mit mehr als einer Milliarde Patientenkontakten im Jahr werden sie die entscheidende Rolle beim Einsatz der elektronischen Patientenakte einnehmen. Sie brauchen praxistaugliche und funktionierende Anwendungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und nicht, wie jetzt auch bei der ePA zu befürchten, mehr Zeit kosten.“ Das sei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung. In dem Referentenentwurf fehtlen klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen, so Steiner weiter.

„Stattdessen drohen den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder. So erreicht man kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten. Wenn gewollt ist, dass Digitalisierung ein Erfolg wird, muss man mit ihnen und nicht gegen sie arbeiten. Deshalb unser Appell an die Politik: Stellen Sie durch Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicher, dass die Anwendungen mit den Diensten der Telematikinfrastruktur funktionieren und streichen Sie die Sanktionen,“ forderte Steiner.

AOK-Bundesverband: „Echter Mehrwert“

Der AOK-Bundesverband ist der Meinung, dass die digitale Transformation des Gesundheitswesens mit dem DigiG gelingen kann, fordert aber Nachbesserungen. „Insbesondere was die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte angeht, kann das Gesetz wie ein Katalysator wirken“, ist Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, überzeugt. Der Entwurf hab das Potenzial, der ePA zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen, sagte Reimann anlässlich der Verbändeanhörung. Das Opt-out-Verfahren in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungsverfahren ist nach Einschätzung der AOK-Gemeinschaft „ein echter Fortschritt“, die im „Ausbau zur zentralen Versichertenplattform“ einen „echten Mehrwert“ für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sieht. „Es wäre aber konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Die schon heute existierende Möglichkeit zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird de facto kaum genutzt und sorgt für unnötige bürokratische Aufwände“, kritisierte AOK-Vorständin Reimann.

Nach wie vor ungelöst bleibe das Problem eines einfachen initialen Zugangs der Versicherten zur ePA. Der AOK-Bundesverbandes plädiert dafür, die Doppelstruktur von eGK und PIN durch den neuen elektronischen Personalausweis abzulösen. Der Fokus auf ein einfaches Verfahren erleichtere den Zugang für die Versicherten und verhindere den unwirtschaftlichen Einsatz von Versichertengeldern. Als irritierend bezeichnete Reimann den Plan, dass die Gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Die Befüllung der ePA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehört grundsätzlich in die Hand der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Ausweitung von DiGAs auf Medizinprodukte höherer Risikoklasse umstritten

Die Ausweitung des Leistungsanspruchs von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen lehnt der AOK-Bundesverband ab. „Die Anwendung risikobehafteter DiGAs ohne Nutzennachweis gefährdet die Patientensicherheit“, kritisierte Reimann. Bevor diese in die Versorgung kommen, sei eine vorherige Nutzenbewertung zwingend erforderlich. Angesichts der knappen finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfe das Geld der Beitragszahlenden nur für Anwendungen eingesetzt werden, deren Nutzen klar wissenschaftlich belegt ist.

Eine gegensätzliche Position bezieht der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), der sich für Einführung der Opt-Out-ePA, eine schnellere Integration des eRezepts sowie die Ausweitung der DiGA auf höhere Risikoklassen ausspricht. Der Verband warnt davor, dass viele der neu aufgeführten Auflagen das deutsche Erfolgsmodell der Entwicklung und Vermarktung von DiGA gefährden werden. Ein Beispiel sei der geplante Verzicht auf den Erprobungszeitraum für DiGA höherer Risikoklassen. „Das wird maßgeblich die Bereitschaft der DiGA-Hersteller senken, zeitnah und offensiv ihre Lösungen in das BfArM-Verfahren einzubringen“, so der BVMed. Bisher sei es möglich, während der Studiendurchführung eine Erstattung der DiGA zu erhalten. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf für Medizinprodukte höherer Klassen nicht vor. „Wir fordern deshalb eine Gleichstellung von DiGA der Risikoklassen I, IIa und IIb“, so der BVMed in der Stellungnahme.

Defizite sieht der BVMed zudem bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. „Die in der Digitalisierungsstrategie entwickelte Vision einer Datenplattform entsteht hier noch nicht“, erläutert der Verband. „Eine Akte mit Mehrwert für die Versicherten zu schaffen, die nutzerfreundlich gestaltet ist, verschwindet hinter vielen Punkten wie Zugriffsrechten und detaillierten Informationspflichten gegenüber den Versicherten.“(ja)

AOK-Bundesverband, BVMed, KBV

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