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DIVI kritisiert Vorschlag und Vorgehen für PFAS-Verbot

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Nach Warnungen von DGAI und BDA vor gravierenden Auswirkungen eines pauschalen Verbotes der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS legt nun auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nach. Die Umsetzung des derzeit vorliegenden PFAS-Verbots könnte der Fachgesellschaft zufolge „die Uhr in der Medizin um mehrere Jahrzehnte zurückdrehen“. 

Der Vorschlag des umfangreichen Verbotes von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) kommt vom Umweltbundesamt (UBA) und weiteren Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen und wurde bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Denn PFAS werden, wenn im menschlichen Blut – insbesondere bei Kindern – nachgewiesen, mit Gesundheitsstörungen wie z.B. verminderten Impfreaktionen in Verbindung gebracht. Dies hat nicht nur das UBA zu Recht beunruhigt. Dabei gelangen PFAS überwiegend über das Trinkwasser und Lebensmittel in den menschlichen Körper. Da sich dies offensichtlich nicht verhindern lässt, bietet der Vorschlag für ein PFAS-Verbot auf den ersten Blick wenig Anlass zur Kritik. 

Von dem drohenden Verbot sind insgesamt sind ca. 10.000 Verbindungen betroffen, für die es aber zunächst zahlreiche, zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen geben wird. PFAS-haltige Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel sollen generell und ohne zeitliche Begrenzung von der Regelung ausgenommen werden. Warum gelten die generellen Ausnahmen dann aber nicht auch für wichtige Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder Narkosegeräte?

„Die Entwicklung von Alternativen für nahezu alle PFAS ist bislang nicht gelungen und wird vermutlich auch nicht gelingen“, erklärt die DIVI in einer Mitteilung vom 13. September. Und weiter: „Trotzdem sollte selbstverständlich dringend die Frage nach Alternativsubstanzen und -methoden der rückstandsfreien Entsorgung weiter beforscht und möglichst auch beantwortet werden. Aber selbst wenn es gelingen sollte, Alternativen zu entwickeln, wird der Zulassungsprozess für diese dann neuartigen Produkte den Zeitraum der Übergangsfristen von maximal 13,5 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung mit ziemlicher Sicherheit zeitlich deutlich überschreiten.“

Die DIVI mahnt deshalb an, vor einem endgültigen PFAS-Verbot die weitestgehend offene Frage zu klären: Welche Gefahren gehen für den Menschen und die Umwelt von den Medizinprodukten, in denen überwiegend Polymere mit niedrigem Gefährdungspotenzial verbaut sind, tatsächlich aus? Die Antwort, so die Intensivmedizinervereinigung, könnte eine risikoadaptierte Beurteilung der PFAS-Substanzen ermöglichen und eventuell zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelungen begründen.

Momentan sind Hersteller von PFAS-haltigen Produkten, für die es bislang keine Ausnahmeregelung gibt, aufgefordert, an einem bis zum 25.09.2023 dauernden Konsultationsverfahren der ECHA teilzunehmen, um Ausnahmeregelungen für ihre Produkte zu erwirken. Es wird mit knapp 10.000 Eingaben gerechnet, was den Zeitplan für das Verbotsverfahren, insbesondere den Geltungsbeginn im Jahr 2026 oder 2027, ambitioniert erscheinen lässt.

Die DIVI ist überzeugt: „Das Leben mit PFAS ist offensichtlich schlecht. Das Leben ohne PFAS aber auch!“ Nach ihrer Ansicht sind schlaue Lösungen auf der Basis von differenzierten Risikobetrachtungen gefragt. Der vorliegende Vorschlag zum PFAS-Verbot erinnere allerdings mehr an einen „Rundumschlag“.

Bereits am 5. September hatten sich die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) kritisch zu dem geplanten PFAS-Verbot geäußert (wir berichteten).

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