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Hörakustiker fordern Zugang zur elektronische Patientenakte

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Im Rahmen eines Treffens der Gesundheitshandwerker im Bundestag wiesen Hörakustiker auf die Folgen von Schwerhörigkeit hin und mahnten mit Blick auf die Digitalisierung: „Hörakustiker müssen elektronische Patientenakte lesen können.“

Rund 3,7 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit sind der Deutschen sind laut Bundesinnung der Hörakustiker mit modernen Hörsystemen versorgt. „Wer schlecht hört und in der Folge nur schwer Gesprächen folgen kann, verliert einen großen Teil seiner Lebensqualität“, betonte Eberhard Schmidt, Hörakustiker-Meister und Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker. „Aktive Teilhabe ist elementar.“

Digitalisierung in der Hörakustik ist längst Standard

Digitalisierung soll die Versorgung erleichtern und hat schon vor Jahren Einzug in das Gesundheitshandwerk der Hörakustik gehalten. Daher seien auch die Hörakustiker „ganz vorne mit dabei“, wenn es um digitale Projekte, wie die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA), gehe, heißt es in einer Mitteilung der Bundesinnung der Hörakustiker.

Im Deutschen Bundestag trafen sich kürzlich Vertreter der Gesundheitshandwerke, um über den aktuellen Stand zur Anbindung an die TI zu sprechen. Diese soll zukünftig alle Akteure im Gesundheitswesen wie (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Gesundheitshandwerke miteinander vernetzen und eine schnelle und sichere Kommunikation ermöglichen.

Gemeinsam mit Tino Sorge MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte Schmidt die Anwesenden im Paul-Löbe-Haus im Deutschen Bundestag. Er erklärte: „Unser Ziel ist es, die bewährten und zum Wohle der Versichertengemeinschaften durchgeführten Versorgungsprozesse aus einer analogen Welt in die digitale zu überführen, zum Vorteil aller.“

Anforderungen richtig einschätzen

Laut Bundesinnung treiben die Gesundheitshandwerke den geplanten und zeitnahen Anschluss an die TI längst in eigenen Pilotprojekten aktiv voran. Aus ihrer Sicht wird dies von vielen maßgeblichen Akteuren im Gesundheitswesen unterschätzt. Es bestehe für eine qualitativ hochwertige und qualitätssichernde Gesundheitsversorgung die dringende Notwendigkeit, den Gesundheitshandwerken ebenfalls Lese- und Schreibrechte in der ePA einzuräumen. Schließlich müssen Verordnungen nicht nur gelesen, sondern auch be- und verarbeitet werden können.

Zudem sind die Gesundheitshandwerke gesetzlich legitimiert, Hilfsmittel auch ohne fachärztliche Verordnung abzugeben, soweit es sich um Folgeversorgungen handelt oder der Patient auf eine Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenkasse verzichtet. Um auch diese Versorgungen sachgerecht durchzuführen und in der weiteren Gesundheitsversorgung für andere Professionen sichtbar zu machen, seien ebenfalls entsprechende Lese- und vor allem auch Schreibrechte für die ePA notwendig, wie die Bundesinnung der Hörakustiker in einer Mitteilung hervorhebt.

„Gesundheitshandwerke sind systemrelevant“

Die Gesundheitshandwerke versorgen die Bevölkerung eigenen Angaben zufolge mit individuell ausgewählten und angepassten Medizinprodukten und Dienstleistungen. Sie zählen zu den systemrelevanten Gesundheitsberufen. Deutschlandweit gibt es etwa 35.000 Betriebe der Gesundheitshandwerke, die als Arbeitgeber rund 200.000 Menschen beschäftigen, davon sind knapp 20.000 Auszubildende.

Bundesinnung der Hörakustiker, 06.06.2024

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