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Medizinstudium zügig reformieren – Biermann Medizin

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Die Deligierten des 127. Deutschen Ärztetages (DÄT) sprachen sich für die Reform des Medizinstudiums aus. Auch die Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen sollten verbessert werden.

Bund und Länder müssen die Reform der Approbationsordnung für Ärzte zügig voranbringen. Das hat der DÄT gefordert. Zukünftige Ärztinnen und Ärzte bedürfen einer modernen und praxisnahen Ausbildung an Patientinnen und Patienten. Die Umsetzungsfrist der Reform auf 2027 zu verschieben, sei „nicht hinzunehmen“.

Im Rahmen des Reformprozesses müssten zudem die Bedingungen der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr verbessert werden. Dazu gehöre zwingend, zwischen Krankheitstagen und Fehlzeiten zu differenzieren und eine faire und bundesweit einheitliche Mindestaufwandsentschädigung der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr einzuführen.

„In der aktuellen Fehlzeitenregelung sind lediglich 30 Fehltage vorgesehen, sodass krankheitsbedingte Fehlzeiten keine Berücksichtigung finden“, kritisierten die Abgeordneten. Die derzeitige Möglichkeit, nur einen individuellen Härtefallantrag stellen zu können, sei eine nicht annehmbare Unsicherheit und ein unverhältnismäßiger Aufwand. Um die Patientensicherheit, die Gesundheit der Medizinstudierenden und die Ausbildungsqualität sicherzustellen, müssten Krankheitsausfälle aus dieser Regelung ausgenommen werden.

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