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Bund kommt Ländern bei Klinikreform teilweise entgegen

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Nach vielen Diskussionen soll jetzt eine große Reform kommen, um die Kliniken von wirtschaftlichem Druck zu lösen und die Versorgung zu verbessern. Doch das ist eine komplizierte Operation. Geht sie voran?

Bund und Länder wollen sich bei der Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland gemeinsam um zügigere Fortschritte bemühen. Dazu soll nun ein «Basisvorschlag» erarbeitet werden, welche Konsequenzen sich aus Kernelementen der Reform vor Ort ergeben. Dies kündigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) nach Beratungen mit den Ländern am 23.03.2023 an. So solle man sehen können, welche Kliniken profitierten oder in Probleme kämen und wie die Effekte für die Versorgungssicherheit seien. «Dann kann die Debatte konkreter werden, und wir können schneller in Richtung Eckpunkte bis zur Sommerpause hinarbeiten», sagte der SPD-Politiker. Das sei nach wie vor das Ziel.

Versorgungsstufen flexibler handhaben

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam zur dritten von vorerst sechs vereinbarten Sitzungen zusammen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Lauterbach machte deutlich, dass eine angestrebte Zuordnung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Angebotsstufen flexibler gehandhabt werden soll. Dies sei ein Wunsch der Länder gewesen.

Hintergrund sei, dass bei einer festen Verknüpfung sonst auf dem Land und in einigen Städten eine Versorgung mit bestimmten Eingriffen nicht sicherzustellen sei. Zugleich müssten jedoch Qualitätskriterien klar definiert werden, um bestimmte Leistungen überhaupt erbringen zu können. Als Orientierung für die Entwicklung von Leistungsgruppen für die Kliniken will Lauterbach Vorarbeiten aus Nordrhein-Westfalen mit 64 Gruppen aufgreifen, die «eine sehr gute Grundlage» darstellten.

Das Konzept einer Regierungskommission, das Basis eines Gesetzes sein soll, sieht die Definition solcher Leistungsgruppen vor. Statt grober Beschreibungen für Fachbereiche wie «Innere Medizin» sollen Kliniken exakter gefassten Gruppen wie etwa «Kardiologie» zugeordnet und entsprechend vergütet werden. Dafür sollen dann auch Anforderungen bei der Ausstattung mit Personal und Apparaten gelten. Dies kann etwa Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Krebs in zertifizierten Kliniken mit Spezialkenntnissen betreffen.

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, man sei einen Schritt weitergekommen. Die Einstufungen der Kliniken sollten nicht statisch zueinandergefügt werden, zu sehen seien regionale Bedarfe und gewachsene erfolgreiche Strukturen. Gelten solle: «Am richtigen Ort das richtige Angebot.»

GKV pocht auf Leistungsgruppen

Die gesetzlichen Krankenkassen dringen auf solche genauer definierten Fachgebiete, in denen dann eine gute Versorgungsqualität gesichert ist. Das Vorstandsmitglied des Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte, dies hätte zur Folge, dass sich besonders komplexe Operationen und Behandlungen an dafür geeigneten Häusern konzentrieren. «Hier gilt: Wer etwas oft macht, macht es auch besser.» Ziel müsse sein, dass zukünftig nur dort behandelt wird, wo es auch die passende personelle und technische Ausstattung gebe. Zugleich müssten die Kliniken dann wirtschaftlich zukunftsfähig aufgestellt sein.

(dpa/ms)

 

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