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Offizielles Online-Verzeichnis zu Klinik-Qualität soll kommen – Behandlungsfehlerstatistik vorgestellt

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Bürger sollen ab dem kommenden Frühjahr über ein „Transparenzverzeichnis” des Bundesgesundheitsministeriums einen Überblick über Leistungen, Angebote und Qualität der rund 1900 Kliniken in Deutschland bekommen.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Das Nachrichtenportal „The Pioneer” und das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatten zuerst darüber berichtet.

Die offiziellen Informationen sollen erstmals zum 1. April 2024 im Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen unter anderem das jeweilige Leistungsangebot der Klinik, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten umfassen. Dabei geht es auch um Komplikationen oder Todesfälle. „Die Veröffentlichung dieser Daten trägt neben der Förderung selbstbestimmter Auswahlentscheidungen von Patientinnen und Patienten auch dazu bei, dass Krankenhäuser zu einem Wettbewerb um die bestmögliche Qualität angeregt werden”, heißt es im Entwurf.

Ermöglicht werden sollten eine „laiengerechte Suche und Vergleiche zwischen Einrichtungen”. Zwar gibt es im Netz bereits verschiedene Klinik-Bewertungsportale, hier handelt sich nun aber um ein offizielles. Zuständig sein soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen – ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut. Dieses berät den Gemeinsamen Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser.

Anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik wird seit Jahren immer wieder eine solche zentrale Datenbank gefordert, in der die Fälle erfasst werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass bisher der Medizinische Dienst der Kassen, Gerichte und Bundesärztekammer jeweils eigene Statistiken über Behandlungsfehler führten. Patienten können sich bei Verdacht auf eine falsche Behandlung zum Beispiel neben den Krankenkassen auch an Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden, andere gehen direkt den juristischen Weg.

Behandlungsfehler seit Jahren auf gleichem Niveau

Die aktuellen Daten des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen zeigen, dass die Fallzahl seit Jahren auf etwa gleichem Niveau liegt. Die Gutachter  haben im vergangenen Jahr in 2696 Fällen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten geführt haben. In 84 Fällen führten diese sogar zum Tod oder trugen wesentlich dazu bei.

Insgesamt erstellten die Experten des Dienstes im vergangenen Jahr 13.059 fachärztliche Gutachten, nachdem Patientinnen und Patienten sich wegen vermuteter Behandlungsfehler beschwert hatten. In der Mehrzahl der Fälle wurde kein Fehler festgestellt, jedes vierte Gutachten (3221) kam aber zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler mit einem Gesundheitsschaden vorlag. In fast jedem fünften Fall (2696) war der Fehler auch die Ursache für den gesundheitlichen Schaden. 

In den meisten Fällen ging es um Klinik-Aufenthalte und Operationen, Behandlungsfehler in Arztpraxen machten etwa ein Drittel aus. Bei Operationen seien Fehler für Patienten leichter zu erkennen und würden daher auch eher gemeldet als beispielsweise Medikationsfehler, hieß es vom Medizinischen Dienst.

Der Medizinische Dienst wies darauf hin, dass die Zahlen lediglich seine Begutachtungsergebnisse zeigten, die auch von Patienten bei den Kassen angezeigt wurden. Die Dunkelziffer liege deutlich höher, sagte der Vorstandsvorsitzende, Stefan Gronemeyer. „Experten gehen davon aus, dass etwa ein Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa drei Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.”

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung behandeln die Krankenhäuser in Deutschland pro Jahr knapp 17 Millionen Fälle, in Arztpraxen sind es mehr als 550 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr.

(dpa/ms)

dpa, 17./18.08.2023

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